Die Frage lässt sich mit den wenigen Informationen nicht beantworten. Such Dir einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bzw. Fachanwalt für Insolvenzrecht und mach eine Erstberatung.
So viel kann man immerhin sagen: Ein Verbraucherinsolvenzverfahren kommt (wie der Name schon sagt) nur für Verbraucher in Frage. Verbraucher sind natürliche Personen, die nicht selbstständig tätig sind. Eine GmbH ist nie ein Verbraucher. Auch eine GbR ist kein Verbraucher, kann allenfalls aus zwei natürlichen Personen bestehen, die evtl. Verbraucher sein können, sofern sie nicht selbstständig tätig sind.
Der Normalfall ist das Regelinsolvenzverfahren.
Ob Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren in Frage kommen, kann nur der Fachanwalt beurteilen.
Falls Du Probleme hast, einen Fachanwalt zu finden, frag bei der Rechtsanwaltskammer nach, die können die Fachanwälte für Insolvenzrecht benennen.
Nach der Erstberatung hast Du eine bessere Entscheidungsgrundlage.
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