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Wer kennt sich mit dem A1-Formular aus? (Für Aufträge im Ausland)

1 Person fragt sich das

Von Auftraggebern (in diesem Fall aus Österreich) kam die Aufforderung, das sog. "A1"-Formular auszufüllen ("Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind") und vom Sozialversicherungsträger (DRV) bestätigt vorzulegen.
Welche Besonderheiten sind gegebenenfalls für uns Selbständige zu beachten?
Darf ein Auftraggeber diese Bestätigung auch NACH Beendigung eines Auftrags einfordern bzw. ist man evtl. gesetzlich verpflichtet, diese Bestätigung vorab beantragt zu haben?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Der Antrag muss auf jeden Fall VOR der Abreise vorliegen. Wenn man öfter im Ausland tätig ist, kann man sowohl den Zeitraum als auch die Auswahl der Länder von einem einzelnen Auftrag unabhängig stellen.

Im Falle einer Kontrolle vor Ort ohne A1 Bescheinigung drohen hier hohe Strafen.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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