Der Antrag muss auf jeden Fall VOR der Abreise vorliegen. Wenn man öfter im Ausland tätig ist, kann man sowohl den Zeitraum als auch die Auswahl der Länder von einem einzelnen Auftrag unabhängig stellen.
Im Falle einer Kontrolle vor Ort ohne A1 Bescheinigung drohen hier hohe Strafen.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden