Die Körperschaftsteuer betrifft alle juristischen Personen wie GmbHs. Die Gewinnermittlung erfolgt durch die Bilanz. Die Bemessungsgrundlage ist das Einkommen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag erhoben. Dieser wird sowohl auf die Körperschaftsteuer als auch auf die Einkommensteuer und Kirchensteuer (in einigen Bundesländern) angewendet. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen, vor allem dann, wenn juristische Personen an einer GmbH beteiligt sind.
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