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Werden mir als Arbeitgeber die mit der Auszahlung der Energiepreispauschale verbundenen Aufwände erstattet?

1 Person fragt sich das

Die Fragen und Antworte zeigen es ja: Wegen einmalig 300 Euro hat die Regierung mal wieder ein Bürokratiemonster geschaffen. Nur damit die Politiker Hinstehen können und sagen können, dass sie uns was geschenkt haben. Wäre meines Erachtens viel sinnvoller gewesen, das Geld zu sparen und die Steuertarife anzupassen an die kalte Progression.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Beteiligt sich der Staat denn an den Aufwänden, die mir für diese Marketingaktion entstehen?

Ich gebe dir mit deiner Einschätzung völlig recht. Der Aufwand ist enorm und einmalig 300 Euro! Und ja: Es wäre so viel sinnvoller, das Problem der kalten Progression anzugehen. Wenn wir es schaffen, bei den Einkommen mit der Inflation Schritt zu halten, werden wir in den Augen des Staates zu Spitzenverdiener und zahlen Spitzensteuern, können uns dafür aber immer weniger leisten.

Und: Natürlich ist keine Kostenerstattung für die Arbeitgeber vorgesehen. Den erhöhten Kostenaufwand kannst du natürlich als Betriebsausgabe steuermindernd geltend machen. Allerdings sinkt zugleich ja, was für dich an Gewinn/Einkommen übrig bleibt.

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