Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Werden mir die Anwaltskosten in voller Höhe erstattet, wenn ich vor Gericht gewinne?

1 Person fragt sich das

Im Talk gestellte Frage
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Bei der Erstattung der Anwaltskosten gilt grundsätzlich das Verursachungsprinzip: Derjenige, der den Prozess verliert, zahlt. Eine Ausnahme bilden hier die arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz. Hier trägt jede Partei die entstandenen Kosten selber.

Es gibt zunächst eine sogenannte Kostengrundentscheidung. Der Richter legt fest, wer die Kosten trägt, die zur Rechtsverfolgung erforderlich waren. Das können unter anderem die Anwaltskosten sein. Erst nach dem Urteil durch das Kostenfestsetzungsverfahren wird der Betrag festgelegt. Jede Partei meldet ihre Kosten an und teilt sie dem Gericht mit. Der zuständige Rechtspfleger überprüft die Kostenberechnung und erlässt dann einen Kostenfestsetzungsbescheid. Aufgrund dieses konkret bezifferten Kostenfeststellungsbeschlusses kann dann den Anspruch gegen die Gegenseite geltend gemacht werden.

Wichtig ist aber, dass die Anwaltskosten immer nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen erstattet werden. Hast du mit deinem Anwalt ein Stundenhonorar vereinbart, der über den gesetzlichen Gebühren liegt, dass du einen Teil der Anwaltskosten selber zahlen musst, musst du dies auch nach einem gewonnenen Prozess tun.

Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Ausführliche Antwort des Experten

Kosten im Griff behalten
Was kostet ein Anwalt?

Mit Stephan Lüke

Werde jetzt Vereinsmitglied um diesen Talk-Mitschnitt ansehen zu können

Bist du bereits Vereinsmitglied? Dann melde dich jetzt an.

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #