Bei der Erstattung der Anwaltskosten gilt grundsätzlich das Verursachungsprinzip: Derjenige, der den Prozess verliert, zahlt. Eine Ausnahme bilden hier die arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz. Hier trägt jede Partei die entstandenen Kosten selber.
Es gibt zunächst eine sogenannte Kostengrundentscheidung. Der Richter legt fest, wer die Kosten trägt, die zur Rechtsverfolgung erforderlich waren. Das können unter anderem die Anwaltskosten sein. Erst nach dem Urteil durch das Kostenfestsetzungsverfahren wird der Betrag festgelegt. Jede Partei meldet ihre Kosten an und teilt sie dem Gericht mit. Der zuständige Rechtspfleger überprüft die Kostenberechnung und erlässt dann einen Kostenfestsetzungsbescheid. Aufgrund dieses konkret bezifferten Kostenfeststellungsbeschlusses kann dann den Anspruch gegen die Gegenseite geltend gemacht werden.
Wichtig ist aber, dass die Anwaltskosten immer nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen erstattet werden. Hast du mit deinem Anwalt ein Stundenhonorar vereinbart, der über den gesetzlichen Gebühren liegt, dass du einen Teil der Anwaltskosten selber zahlen musst, musst du dies auch nach einem gewonnenen Prozess tun.
Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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