Wenn das Unternehmen bereits besteht und somit der Fragebogen an das Finanzamt schon ausgefüllt wurde ab dem 1.1. eines Jahres die Rechnungen ohne Steuer und mit Hinweis auf Kleinunternehmer Regelung schreiben. Wenn man USt Voranmeldungen abgeben muss, vor dem 1.1. dem Finanzamt mitteilen, dass man die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nimmt. Bei jährlichen USt-Erklärung ansonsten die Umsätze bei Kleinunternehmer erfassen.
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