Wenn die Anwaltsvergütung frei vereinbart ist, richten sich die Kosten nach dem Auftrag. Wenn man genau wissen möchte, was der Anwalt macht, kann man ihm einen präzisen Auftrag erteilen. Es sind dann nur den Tätigkeiten nachzugehen, die ausdrücklich genannt wurden. Grundsätzlich würden immer sogenannte Auslagenpauschalen mit einberechnet werden, erklärt Dr. Lüke. Sie beträgt 20 Prozent und maximal 20 Euro und umfasst Dinge wie Rechnungen kopieren. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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