Das schweizerische Vorsorgesystem wird als Drei-Säulen oder Drei-Stufen-Konzept dargestellt.
Die erste Stufe stellt die staatliche Grundsicherung beziehungsweise die staatliche Rentenversicherung dar. Hier erfolgt die gesamtgesellschaftliche Solidarität: Alle Staatsbürger/-innen müssen in die Volksversicherung einzahlen, welche alle staatlichen Versicherungen umfasst. Alle Angestellte, Arbeitnehmer, Beamte, aber auch Personen, die nicht erwerbstätig sind, müssen Beiträge zahlen und sind damit auch automatisch versichert.
In dem Moment, in dem man arbeitslos sind, gilt man als nicht erwerbstätig. Verfügt man dennoch über ein großes Vermögen, werden die Beiträge gekürzt und anhand des Vermögens neu berechnet. Bei Personen, die über ein geringes Vermögen verfügen, wie etwa Studenten, ist ein Mindestbeitrag von 350 Euro pro Jahr fällig. Teilweise wird dieser Betrag von der Bedürftigen-Hilfe oder der Sozialhilfe übernommen. Angestellte zahlen 5,125 Prozent des Bruttogehalts in die erste Säule ein. Der Arbeitgeber bezahlt nochmals fünf Prozent, somit werden rund zehn Prozent des Bruttogehalts an Beiträgen eingezahlt.
In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine Deckelung der Bemessungsgrenze. Bei Selbstständigen sind die Beiträge leicht nach dem Einkommen abgestuft und werden nach dem Gewinn berechnet. Falls der Jahresumsatz mehr als 50.000 Franken beträgt, müssen knapp zehn Prozent des Lohns eingezahlt werden. Durch die Einzahlung haben Selbstständige nach ihrer Pensionierung denselben Anspruch auf eine Altersvorsorge, wie ein normaler Angestellter.
Ab dem 20. Lebensjahr beginnt die Einzahlung für Personen, die keine Erwerbstätigkeit ausüben. Bei Studenten, die nebenher arbeiten, werden auch fünf Prozent des Gehalts abgezogen, die dann direkt in die Volksversicherung fließen. In der Grundversicherung ist die Bemessungsgrundlage nicht gedeckelt, die Rente hingegen schon.
Das Maximum, das an Rente ausgezahlt wird, sind 2.350 Franken im Monat und 28.200 Franken pro Jahr. Das Minimum, unabhängig davon, wie viel jemand einbezahlt hat, liegt bei 1.175 Franken monatlich und 14.100 Franken jährlich. Die Mindestrente basiert auf einer 40-jährigen Einzahlungspflicht und kann grundsätzlich nicht eingekauft werden. Wenn man nun 40 Jahre lang 84.000 Franken bezahlt, erhält man die Maximalrente, ohne solidarische Beiträge zahlen zu müssen.
Das Grundprinzip der ersten Säule der schweizerischen Grundversicherung ist die Solidarität. Das Geld wird nicht nur von den sehr gut Verdienenden auf die nicht so gut Verdienenden umgelagert, sondern auch von Jung auf die Alt. Die erste Säule dient nur für eine „angemessene Existenzsicherung“, erklärt Experte Herr Meier. Reicht dies nicht aus, können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden.
Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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