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Wie gehe ich als Kleinunternehmerin mit steigenden Umsätzen an der Nähe der Umsatzgrenze um?

1 Person fragt sich das

Vor kurzem habe ich ein kleines Webentwicklungsbüro gegründet und setze auf die Kleinunternehmerregelung, um zunächst einfache Strukturen beizubehalten. Mein Geschäft wächst rasant, und es ist abzusehen, dass sich mein Umsatz in diesem Jahr der Grenze von 50.000€ nähern wird.

Welche Schritte sollte ich beim Ausstellen von Rechnungen beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein? Außerdem, welche Maßnahmen sind sinnvoll, um frühzeitig auf mögliche Änderungen der Regelungen reagieren zu können, wenn die Umsatzgrenzen bald überschritten werden?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Noch als pragmatische Ergänzung als steuerlicher Laie mit gesundem Menschenverstand:
Wenn dieses Jahr, also 2025, bereits abzusehen ist, dass sich der Umsatz der "Grenze von 50.000" nähern wird, werden die 25.000 Euro dieses Jahr jedenfalls überschritten. Dann ist spätestens ab nächstem Jahr Regelversteuerung angesagt.
Falls doch 2024 gemeint sein sollte, als sich der Umsatz "der Grenze von 50.000" näherte, ist bereits ab 2025 die Regelversteuerung anzuwenden, denn der Umsatz im Vorjahr, wie von Marion richtig dargestellt, dürfte 2024 ja über 25.000 gelegen haben. Dann jetzt schleunigst die Rechnungen aus 2025 berichtigen (so viele können das ja noch nicht sein) und ab sofort Umsatzsteuer ausweisen und Voranmeldungen abgeben.
Wenn beabsichtigt ist, von der Selbstständigkeit als Haupterwerb zu leben, taugt die Kleinunternehmergrenze sowieso nicht, dann ist früher oder später Regelversteuerung angesagt, also lieber früher als später.

Nora Richter
Nora Richter
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Akzeptierte Antwort

Hallo,
Ab 2025 können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (bisher 22.000 Euro).
Im laufenden Jahr bleibt der Kleinunternehmerstatus erhalten, solange der (europaweite) Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigt.

Wird diese Grenze jedoch im laufenden Jahr überschritten, wechselt der Unternehmer unterjährig zur Regelbesteuerung.
Die bis dahin erzielten Umsätze bleiben steuerfrei.

MFG
Marion

Marion Martin
Marion Martin
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