Noch als pragmatische Ergänzung als steuerlicher Laie mit gesundem Menschenverstand:
Wenn dieses Jahr, also 2025, bereits abzusehen ist, dass sich der Umsatz der "Grenze von 50.000" nähern wird, werden die 25.000 Euro dieses Jahr jedenfalls überschritten. Dann ist spätestens ab nächstem Jahr Regelversteuerung angesagt.
Falls doch 2024 gemeint sein sollte, als sich der Umsatz "der Grenze von 50.000" näherte, ist bereits ab 2025 die Regelversteuerung anzuwenden, denn der Umsatz im Vorjahr, wie von Marion richtig dargestellt, dürfte 2024 ja über 25.000 gelegen haben. Dann jetzt schleunigst die Rechnungen aus 2025 berichtigen (so viele können das ja noch nicht sein) und ab sofort Umsatzsteuer ausweisen und Voranmeldungen abgeben.
Wenn beabsichtigt ist, von der Selbstständigkeit als Haupterwerb zu leben, taugt die Kleinunternehmergrenze sowieso nicht, dann ist früher oder später Regelversteuerung angesagt, also lieber früher als später.
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