In der Schweiz gibt es drei mögliche Versicherungsstatus:
- unselbständige Erwerbstätigkeit
- selbständige Erwerbstätigkeit
- Nichterwerbstätigkeit
Sobald jemand Geld verdient, muss entschieden werden, ob derjenige abhängig beschäftigt oder selbständig beschäftigt ist. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen mit jeweils einer Behörde, der Ausgleichskasse. Diese bildet die erste Säule und ist für die Rechtsstellung verantwortlich, sowie für alle anderen Versicherungen.
Wenn du dich selbständig machen möchtest, musst du dich bei der Ausgleichskasse melden. Diese wird dir ein Formular zur Verfügung stellen, das du mit sämtlichen persönlichen Informationen ausfüllen musst.
Weiter wird geprüft, ob ein Abhängigkeitsverhältnis zu jemandem besteht. Irgendwann erhält du eine Einschätzung der Behörde, die du innerhalb der nächsten zehn Jahre gerichtlich einschätzen lassen kannst. Die Bestimmung des Versicherungsstatus erfolgt für jede einzelne Erwerbstätigkeit und wird daher auch tätigkeitsspezifisches Statut genannt. Bei mehreren Einkommensquellen wird jede einzelne objektbezogen angeschaut. Problematisch wird es erst, wenn du nur einen einzigen Auftraggeber vorweisen kannst. Rückwirkend wird meist nicht geprüft.
Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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