Die Gründung einer Kapitalgesellschaft sei laut Dr. Paul recht einfach. Hier gehen nicht nur sozialversicherungsrechtliche Vorteile, sondern auch Vorteile in dem Haftungsthema einher. In einer Gesellschaft wird nur mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gehaftet und muss nicht auf einmal transferiert werden, sondern kann erstmal nur zur Hälfte auf das Konto des Gesellschafters eingezahlt werden. Ohne jegliche Einzahlung und Nachweis darf ein Notar die Gründung einer GmbH allerdings nicht erlauben. Das Stammkapital muss auch nicht nur aus reinem Bargeld bestehen, sondern kann auch beispielsweise das Auto enthalten. Für die Gründung muss dem Notar mitgeteilt werden, dass man gerne Gesellschaft gründen würde. Der Gesellschaftsvertrag wird aufgesetzt und es wird festgehalten, wie die Kapitalgesellschaft heißt und was sie macht. Zuletzt folgt eine Eintragung ins Handelsregister. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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