Grundsätzlich bezieht sich eine solche Prüfung immer auf die Vergangenheit und schließt die letzten vier Jahre mit ein. Besteht zum Zeitpunkt der Prüfung noch ein Auftragsverhältnis, wird dieses natürlich auch geprüft.
Der oder die Betriebsprüfer/in werden sich deine Rechnungen anschauen und bei Unklarheiten nachfragen. Auch Verträge musst du vorlegen. Mithilfe eines Fragebogens– einen Standardfragebogen findest du sich auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung– wird der/die Prüfer/in herausfinden, wie die verschiedenen Tätigkeiten abgelaufen sind. Gerade am Anfang der Prüfung werden sich noch viele am Fragebogen orientieren, oft weichen die Fragen aber im Verlauf der Prüfung ab. Meist werden sowohl die Selbstständigen als auch die Auftraggeber befragt.
Hier würde das erste Missverständnis entstehen, erklärt der Experte, denn der Begriff “Auftraggeber” würde oft ganz unterschiedlich definiert werden. Im Prinzip handelt es sich bei einem Auftraggeber oder einer Auftraggeberin “nur” um eine/n Vertragspartner/in.
Das heißt: Je nachdem, was im Vertrag steht, werden die entsprechenden Fragen gestellt.
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