Um in die Familienversicherung zurückzukehren, musst du deine selbstständige Tätigkeit aufgeben und darfst keine Einkünfte mehr erzielen. Außerdem musst du verheiratet sein.
Daneben musst du in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Du musst aber auch versicherungspflichtig gewesen sein, was bedeutet, dass selbstständige Tätigkeiten über der Beitragsbemessungsgrenze oder freiwillige Mitgliedschaften nicht zählen.
Das bedeutet: Laut Gesetz ist mindestens ein Tag Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) innerhalb der letzten fünf Jahre erforderlich. In dieser Zeit musst du über zweieinhalb Jahre versicherungspflichtig sein.
Der Experte fügt hinzu, dass diese Option für viele nicht umsetzbar sei.
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