Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Wie kann der neue Anspruch auf eine mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren (beim Statusfeststellungsverfahren) helfen?

2 Personen fragen sich das

Im Talk gestellte Frage
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Der Experte behauptet: Der neue Anspruch bringt Selbstständigen nicht viel.

Im Gesetz ist lediglich von der Anhörung die Rede. Wenn du also begründen musst, dass du selbstständig bist, hast du jetzt das Recht den Sachbearbeiter anzurufen. Darauf hin erhältst du einen Bescheid, dann kannst du gegen diesen bei der DRV Rechtsmittel einlegen und dann erneut begründen, weshalb du bspw. selbstständig bist. Erst dann befindest du dich im Widerspruch, der übrigens an eine andere Stelle gelangt.

Bei der Anhörung selbst wird sich voraussichtlich also nicht viel ändern, bzw. diese wird höchstwahrscheinlich nicht viel mehr bewirken. Auch nicht durch den neuen Anspruch.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Ausführliche Antwort des Experten

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #