Wenn du in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bist und dann arbeitslos wirst, fällst du aus dem Versicherungspflichtverhältnis raus. Nimmst du die Selbstständigkeit dann wieder auf, musst du dich erneut versichern.
Für dasselbe Gewerbe kannst du diesen Vorgang zweimal wiederholen.
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