Ein Werkvertrag ist im Bereich der agilen Softwareentwicklung und auch bei großen Unternehmen eigentlich unmöglich einzuhalten. Denn bei WVs kommt es auf das Endergebnis an, das genau so ausfallen muss, wie ursprünglich vereinbart. Deshalb werden relativ selten Werkverträge aufgesetzt.
Nur weil ein Vertrag die Überschrift “Werkvertrag”/ “Dienstvertrag” oder “Werk-Dienstvertrag” hat, heißt es nicht, dass es sich auch um einen solchen handelt.
In der Rechtsprechung würde die Honorarformulierung bzw. die Honorargestaltung keine große Rolle spielen, erklärt der Experte.
Wenn es um die Beschreibung der Tätigkeit geht, scheiden sich die Geister: Manche sind der Meinung, dass alles so genau wie möglich formuliert werden sollte. Andere hingegen sagen, dass die notwendigen Punkte so knapp wie nur möglich aufgelistet werden sollen.
Der Experte tendiert zur zweiten Meinung und erzählt, dass sich die deutsche Rentenversicherung vieles so hindrehen würde, wie es für sie passe. Hast du etwas allgemeiner formuliert, hast du mehr Spielraum, das hinterher zu klären.
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