Es gibt verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Die steuerlichen Gesetze wurden so gestaltet, dass die Wahl der Rechtsform steuerneutral sein soll.
Die GmbH ist eine angesehene Rechtsform mit einem eigenen Steuerregime, während Personengesellschaften dem Einkommenssteuersystem unterliegen. Sie ermöglicht eine Beteiligung von Gesellschaftern, den Handel von Gesellschaftsanteilen und die Aufnahme von Investoren. Der Nachteil ist das erforderliche Mindeststammkapital von 25.000 Euro und die aufwendigere Gründung und Auflösung im Vergleich zu einem Einzelunternehmen.
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist das Pendant zur englischen Limited und kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden. Der Nachteil der UG ist die Verpflichtung, das Wort "haftungsbeschränkt" im Unternehmensnamen zu führen.
Die OHG ist eine Rechtsform, die später in eine GmbH umgewandelt werden kann. Ein Viertel des Jahresüberschusses wird als Rücklage für die Repräsentation des Stammkapitals verwendet. Die Umwandlung in eine GmbH erfordert einen testierten Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.
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