Das Bundeswirtschaftsministerium beantwortete diese Frage an anderer Stelle so: "Nein. Die EPP ist kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt."
Tatsächlich ist es bei anderen sozialversicherungsfreien Zahlungen an Minijobber wie etwa bei Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge auch so, dass diese zusätzlich zu den 450 bzw. 520 Euro erfolgen kann, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.
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