Die meisten Abmahnungen hängen mit der Widerrufsbelehrung zusammen. Obwohl es ein Muster für die Texte gibt, nutzen viele veraltete Erklärungen.
Auch gibt es zahlreiche Verstöße mit dem Bezug auf Produktkennzeichnung. In der Textilkennzeichnung beispielsweise, müssen Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge und nach den Anteilen dargestellt werden, diese müssen mit Ziffern versehen sein. Es dürfen nur bestimmte Begriffe verwendet werden. Auch Energiekennzeichnungen bei Elektrogeräten ändern sich häufig.
Markenverletzungen und Urheberrechtsverletzungen führen ebenfalls zu Abmahnungen, genauso wie OS-Plattformen (=Online-Streitschlichtungsplattformen). Unternehmer erhalten hier bestimmte Information und können elektronisch Beschwerden über andere Unternehmen einreichen.
Der/die Verbraucher/in kann sich aktiv entscheiden, an etwas teilnehmen zu wollen. Es kann zu einer Abmahnung kommen, falls die Texte auf der eigenen Website nicht vorhanden sind. Bei Datenschutzverstößen fehlen oftmals Datenschutzerklärungen, Tracking-Tools werden ohne Konsens der Verbraucher eingesetzt oder E-Mail-Werbung wird ohne Einwilligung verschickt.
Jeder User, der eine Webseite besucht, kann Personen abmahnen, mit der Begründung, dass er nicht richtig informiert wurde. Zusätzlich kann der Betroffene sich bei einer Behörde beschweren. Es handle sich hier nicht nur um einen Wettbewerbsverstoß, sondern auch um einen Datenschutzverstoß, erklärt Dr. Föhlisch.
Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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