Auch wenn für werdende Eltern das steuerliche Zuflussprinzip gilt, heißt das nicht, dass Ihnen automatisch nach der Geburt des Kindes Elterngeld zusteht. Denn wenn betriebliche Einnahmen auf dein Konto eingehen und nicht durch betriebliche Ausgaben nivelliert werden, führt das zu einem betrieblichen Gewinn. Ist dies der Fall, musst das Elterngeld zurückzahlen, auch wenn du als Selbstständige/r, wie eigentlich angegeben, gar nicht gearbeitet hast.
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