Ohne einen Anwaltsvertrag gibt es auch keine Vergütung: Der Vertrag ist die Voraussetzung dafür, dass ein Anwalt Zahlungen beanspruchen kann. Die Vereinbarung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen oder sich durch schlüssiges Verhalten ergeben.
Erst in dem Moment, in dem der Vertrag abgeschlossen ist, kann überhaupt ein Vergütungsanspruch bestehen. Ab diesem Zeitpunkt ist er wirksam und damit entsteht der Vergütungsanspruch.
Doch wie hoch fällt die Vergütung aus?
- Du kannst du mit deinem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung schließen. Dann richtet sich die Höhe der Vergütung danach, was in dieser Vereinbarung beschlossen wurde.
- Besteht keine Vergütungsvereinbarung, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in welchem die meisten Gebühren festgelegt sind.
Wenn es um eine streitige Sache geht, die vor Gericht verhandelt wird, darf die Vergütung nicht geringer sein als die, die im RVG steht.
Bei außergerichtlichen Fällen darf sie zwar geringer sein, muss aber in einem vernünftigen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen.
Auf der anderen Seite darf die vereinbarte Vergütung auch nicht unangemessen hoch sein. Inzwischen darf man zwar ein Erfolgshonorar vereinbaren, es gelten hierbei aber strenge gesetzliche Vorgaben.
Ich habe versucht, die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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