Die Senkung der Mindestbemessungsgröße für Selbstständige auf 1.142 Euro ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, er greift aber zu kurz. Weitere Schritte müssen noch in dieser Legislaturperiode folgen, damit Selbstständige mit kleinem und mittlerem Einkommen bei Einführung einer Altersvorsorgepflicht nicht finanziell überfordert werden.
Das ist die Kernbotschaft unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf für das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG), die wir anlässlich der Verbändeanhörung am Montag dieser Woche erstellt haben. (Hier hatten wir das Gesetz unter die Lupe genommen.)
Zehn weitere Verbände haben bereits mitgezeichnet
Zehn weitere Verbände aus der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände haben die Stellungnahme trotz der knappen Abgabefrist bereits mitgezeichnet, die restlichen in der bagsv mitwirkenden Organisationen brauchen noch etwas Zeit, um ihre Freigabe zu erteilen. Wir hoffen, dass so ein erstes gemeinsames bagsv-Papier entsteht.
In der Stellungnahme mahnen wir nicht nur weitere Schritte an, wir machen auch pragmatische Vorschläge, wie das Gesetz – ohne die Vorgaben des Koalitionsvertrags allzusehr zu verlassen – noch deutlich verbessert werden könnten.
Stellungnahmen anderer Verbände
Hier werden wir nach und nach weitere Stellungnahmen zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz veröffentlichen, soweit sie in Hinblick auf uns Selbstständige relevante Teile enthalten:
Es liegt uns bereits vor die Stellungnahme des BDD e.V., mit dem wir in den vergangenen zwölf Monaten eng zusammengearbeitet haben, um eine Senkung der Mindestbeiträge zu erreichen. Das Positionspapier enthält ähnliche Argumente wie unsere Stellungnahme, stellt diese aber ausführlicher dar:
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