Auch zum Stammtisch im Wonnemonat Mai blieben wir bei den Hard Facts mit „Rat & Tat“ begleitet durch einen Finanzexperten: Ralf Reiner. Das Vortragsthema des Abends lautete:
„Welche Auswirkung hat das Wachstumschancengesetz auf unsere Rente? Jetzt am Start, die Digitale Rentenübersicht! So funzt das deutsche Banken-System“
Der Vortrag startete mit der Frage: „Welche Auswirkungen hat das „Wachstumschancengesetz“ auf unsere Rente?“
Das Wachstumschancengesetz trat am 27.03.2024 in Kraft. Neben vielen anderen steuerlich relevanten Themen, wird darin auch die Besteuerung der Renten nach § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG neu geregelt. Daraus ergeben sich Auswirkungen auf die Besteuerung von Renten ab 2023. Das Gesetz verschiebt die 100 % Besteuerung von Renten nach § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG vom Jahr 2040 auf das Jahr 2058. Die Besteuerung wird nicht wie bis 2022 in 1 % Schritten erhöht, sondern ab 2023 nur noch in 0,5 % Schritten. Damit ergibt sich eine geringere Steuerlast auf folgende Rentenformen: gesetzliche Rente, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Rentenversicherungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 - Basis Rente sowie die landwirtschaftliche Alterskasse. Auch die seit 2023 100%-ige Abzugsfähigkeit der Rentenbeiträge laut Sonderausgaben nach § 10 EStG Absatz 1 Nr. 2 & 3 wurde zur Erinnerung in den Ausführungen aufgezeigt.
Tipp von Ralf: Weiterführende Informationen sind in der Broschüre “Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht” der Deutsche Rentenversicherung enthalten.
Seine Expertenmeinung zum Thema „Die neue Digitale Rentenübersicht“ lautet:
Von vielen unbemerkt, wurde seit in Kraft treten des Rentenübersichtsgesetzes (RentÜG) am 18.02.2021 die Einführung einer digitalen Rentenübersicht vorangetrieben. Hierzu wurde die „Zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht“ (ZfDR) neu geschaffen. Das Ziel ist, den Kenntnisstand von Bürger:innen über Ihre Altersvorsorge, insbesondere deren Höhe, zu verbessern. Das Bemerkenswerte dieser Änderung ist, dass alle Informationen über bestehende Versicherungen, Zusagen, Verträge, auf deren Grundlage Leistungen der gesetzlichen, betrieblichen, privaten Altersvorsorge in Zukunft erbracht werden, gebündelt werden. Das heißt, es werden auch Verträge aus der privaten Vorsorge dokumentiert. Dies geschieht durch eine Meldeverpflichtung der betreffenden Unternehmen, wie zum Beispiel der Lebensversicherungsunternehmen. Die digitale Rentenübersicht soll ab 2024 Online verfügbar sein. Es ist fraglich, inwieweit die gemeldeten Daten zu privaten Vorsorgeverträgen auf Grund der Produktkomplexität eine verlässliche Aussage haben. Die bisherige Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung soll weiterhin bestehen bleiben.
Tipp von Ralf: Umfangreiche Informationen dazu gibt es unter: www.rentenuebersicht.de.
Ralf‘s wichtigste Hinweise zum „Deutschen Banken-System“ sind:
Immer wieder gibt es für Selbstständige die Frage, welche Bank ist für mich die Richtige. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Daher ist es für eine Entscheidung hilfreich das deutsche Bankensystem, dessen Sicherheitssystem und geschäftspolitische Ausrichtung im Ansatz bewerten zu können. Wichtig ist zu wissen, dass die Umstellung vom Universalbankensystem auf das Trennbanksystem ab 2016 eine bessere Risikoabschirmung mit den unterschiedlichen Bankarten und deren Einlagensicherung erschuf.
Tipp von Ralf: Insbesondere bei der aktuelle Einlagensicherung der öffentlich-rechtlichen Banken und Genossenschaftsbanken sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass diese Banken neben der gesetzlichen Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro eine gesonderte Sicherungsform gegenüber den Privatbanken besitzen.
Für weitere Informationen wende dich gern direkt an Ralf.
Text: Mary Lindner & Ralf Reiner
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