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Heil nutzt Gesetzentwurf zu Fleischwirtschaft, um branchenübergreifend strenger gegen Werkverträge vorzugehen

Heute hat die Bundesregierung einen "umstrittenen Gesetzesentwurf" (FAZ) gegen Werkverträge und für strengere Arbeitsschutzkontrollen in der Fleischwirtschaft eingebracht.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat das Vorhaben heute in einer Pressekonferenz mit markigen Worten vorgestellt.

Mit einem engen Zeitplan setzt er das Parlament unter Druck, das Gesetz schnell zu beschließen. Heil "warnte Bundestag und Bundesrat davor, das Gesetz in den parlamentarischen Beratungen noch zu verändern", schreibt die FAZ. Der Normenkontrollrat spricht von einem "Negativbeispiel" eines übereilten Gesetzgebungsverfahrens.

Hubertus Heil stellt anlässlich des Kabinettsbeschlusses in einer Pressekonferenz das von ihm geplante Gesetz zur "Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz" ("Arbeitsschutzkontrollgesetz") vor

Das Gesetz verbietet Zeitarbeit und Werkverträge ab 2021

Der Gesetzesentwurf soll bereits zum 01.01.2021 in Kraft treten. Betriebe in der Fleischproduktion und -verarbeitung mit mehr als 50 Mitarbeitern sollen kein Fremdpersonal mehr in Form von Werkvertragsbeschäftigten und Zeitarbeit in ihrem Kernbereich einsetzen dürfen. Jeder Mitarbeiter muss also (ggf. befristet) angestellt werden.

Des Weiteren will Heil neue Mindeststandards für Wohnbedingungen in Gemeinschaftsunterkünften für Arbeitnehmer einführen und eine digitale Zeiterfassung vorschreiben.

Der Koalitionspartner CDU ist in seiner Reaktion gespalten: Vertreter des Arbeitnehmerflügels loben den Gesetzentwurf, Vertreter des Wirtschaftsflügels mahnen Nachbesserungen an, wobei sich diese vor allem auf die Fleischindustrie beziehen. Ob die Gesetzgebung Probleme in anderen Branchen verursachen kann, wurde noch nicht diskutiert. Gut informiert war der DGB, der den Gesetzesentwurf lobte.

Auch in anderen Branchen häufigere Kontrollen auf Arbeitsschutz

Die Kontrollbehörden der Bundesändern sollen zu häufigeren Kontrollen in Hinblick auf Arbeitsschutz verpflichtet werden. Die häufigeren Prüfungen sollen für alle Branchen gelten. Der Personalbedarf hierfür ist so groß, dass die Landesbehörden fünf Jahre Zeit bis 2026 erhalten sollen, um ausreichend Mitarbeiter einzustellen.

Heil will Gesetz durchpeitschen

Einzelne CDU-Abgeordnete haben die ungewöhnlich kurzen Beratungsfristen kritisiert. Der Normenkontrollrat, der durch bessere Gesetzgebungsverfahren und mehr Bürgerbeteiligung ein Überhandnehmen von Bürokratie verhindern soll, kritisiert in einer Stellungnahme zum Gesetz, dass die anderen Ministerien vor der Kabinettsbefassung heute nur eine Woche Zeit zur Stellungnahme hatten (und das mitten in der Sommerzeit). Sein Fazit: "Bessere Rechtssetzung und eine gründliche inhaltliche Beratung von Gesetzentwürfen sind unter diesen Bedingungen nicht möglich."

Anstellung statt Werkverträge

In seiner Videoansprache sprach Heil vor einem Werbeplakat, das die Vorzüge des Gesetzes zusammenfasste: "Direkte ANSTELLUNG statt WERKVERTRÄGE" heißt es darauf zum Beispiel. In seiner Rede sagte er unter anderem:

"Die Länder sollen künftig öfter kontrollieren, ob Arbeitsschutz eingehalten wird. Wir erhöhen die jährlichen Mindestbesichtigungsquoten und sorgen dafür, dass gerade in solchen gefahrgeneigten Bereichen Schwerpunktkontrollen in Risikobranchen stattfinden. Diese Regelung bezieht sich auf alle Wirtschaftsbereiche, ist also branchenübergreifend."

Mitglieder besorgt, das Heil Gesetzesvorhaben missbrauchen könnte

Von Mitgliedern wurde die Sorge an uns herangetragen, dass die Regelung, insbesondere das komplette Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit, ähnlich kurzfristig auch auf andere Branchen ausgeweitet werden könnte - mit der Folge, das gerne und freiwillig selbständige ihre Auftraggeber verlieren und gezwungen wären, sich anstellen zu lassen.

Eine ähnliche - auf Mitarbeiter im Kernbereich von Unternehmen zielende - Regelung war letztes Jahr in Kalifornien (allerdings für alle Branchen) eingeführt worden und hatte dort zu massiven Auswirkungen geführt, weil die Unternehmen die Aufträge daraufhin an Selbstständige in anderen Bundesstaaten vergeben haben.

Selbst in der Fleischindustrie besteht das Problem, dass der Personalbedarf saisonal schwankt. In anderen Branchen sind Selbstständige unverzichtbar, um Know-how in Unternehmen zu bringen.

Wir werden das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten und darauf achten, dass das berechtigte Vorgehen gegen Missbrauch in der Fleischindustrie nicht dazu missbraucht wird, beidseitig gewünschte Selbstständigkeit weiter zu erschweren.

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