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Lesetipp "Herrenberg-Dialogprozess" Übergangsregelung für Lehrkräfte kommt – Union verspricht SFV-Reform

Entscheidung kurz vor Toresschluss: Der Bundestag hat eine zweijährige Übergangsregelung für selbstständige Lehrkräfte beschlossen. Was passiert danach? CDU/CSU versprechen, das Statusfeststellungsverfahren neu zu ordnen.

Die Einigung auf die Übergangslösung erfolgte in letzter Minute

Drei Wochen vor der Wahl hat der Bundestag noch eine für viele Selbstständige bedeutende Entscheidung getroffen: Für zwei Jahre können Selbstständige Lehrtätigkeiten ausüben, ohne eine Einstufung als abhängig Beschäftigte fürchten zu müssen. Diese Übergangsregelung wird ins Vierte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) geschrieben und gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Der zuvor entfallene § 127 wird durch einen neuen Text ersetzt.

Voraussetzung für die Anwendung der Regelung: Beide Parteien müssen bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen sein, und der/die Selbstständige muss zustimmen, dass keine Versicherungspflicht eintritt. Wichtig: Die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, die für Lehrkräfte durch die Vorschriften im Sechsten Buch SGB bestehen, gilt weiterhin.

Hohe Nachzahlungen drohten

Die Regelung wurde am 29. Januar im Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossen. Die Stimmen dazu kamen von Union, SPD und Grünen. Der Bundestag beschließt es am 31. Januar. Der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, reklamierte den Beschluss als Verdienst seiner Partei. "Die drohenden Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen hätten zahlreiche Einrichtungen finanziell an ihre Belastungsgrenze gebracht und ihre Zukunft aufs Spiel gesetzt. Das hätte verheerende Folgen für Schulen, Lehrkräfte und Schüler gleichermaßen gehabt", sagte Stracke. " Mit dieser Initiative schaffen wir Planungssicherheit und Stabilität bis zum 1.1.2027 – sowohl für Bildungseinrichtungen als auch für Lehrkräfte."

Interessant wurde es am Ende seines Statements. Dort verließ Stracke das Thema der Lehrtätigkeiten und bezog sich auf alle Selbstständigen. Er kündigte eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens an: "Es bleibt der Auftrag für die nächste Bundesregierung, das Statusfeststellungsverfahren grundlegend neu zu ordnen. Dazu braucht es Rechtssicherheit, klar verständliche Vorgaben und eine unbürokratische Umsetzung. All das wird nur mit der Union möglich sein.“

Jetzt nicht zurücklehnen!

An dieses Versprechen werden wir die Union nach der Wahl erinnern. VGSD-Vorstand Andreas Lutz freute sich über die vorübergehende Lösung für Lehrkräfte, mahnte aber auch dauerhafte Lösungen für alle Selbstständigen an: "Wir sind erleichtert, dass der Bundestag diese Übergangslösung für den Bildungssektor beschlossen hat. Sie darf aber nicht dazu führen, dass man sich nun zurücklehnt, denn die Unsicherheit besteht ja für alle anderen Branchen fort. Die nächste Bundesregierung muss schnellstmöglich eine grundlegende Reform des Statusfeststellungsverfahrens in Angriff nehmen, die endlich praxisnahe Kriterien und Rechtssicherheit bringt – und das mit deutlich weniger Bürokratie."

Allein auf Lehrtätigkeiten beschränkt bleibt derweil der Dialogprozess im Arbeitsministerium (BMAS), der am 22. Januar ein weiteres Fachgespräch hatte. Dieses bezog sich schon ausdrücklich auf das "Zeitfenster", das durch die Übergangsregelung geschaffen werde. Es wurde festgehalten, dass die einzelnen Arbeitsgruppen des Prozesses der Deutschen Rentenversicherung (DRV) "typische Modelle" vorlegen sollen. Gemeint ist damit, dass die Beteiligten Tätigkeitsbeschreibungen und Verträge bei der DRV einreichen sollen. Zu diesen würde die DRV dann gutachterliche Stellungnahmen abgeben, ob die entsprechenden Tätigkeiten als selbstständig bewertet würden.

Wir messen die CDU an ihren Taten

Eine solcher Dialogprozess darf kein Privileg von einzelnen Berufsgruppen wie Lehrkräften und Pool-Ärzten bleiben – alle Selbstständigen brauchen Rechtssicherheit. Auch für andere Tätigkeiten muss deshalb die Möglichkeit geschaffen werden, vorab Stellungnahmen der DRV zu erhalten. Die bessere Lösung ist jedoch, endlich ein praxisnahes Statusfeststellungsverfahren zu schaffen. Wir werden die Union an ihren Taten messen.

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