Kommt mit einem verschärften Lockdown die Homeoffice-Pflicht? Dies dürfte eher unwahrscheinlich sein, zumal bislang die rechtliche Grundlage fehlt: Ein Arbeitgeber kann keinen Arbeitnehmer zwingen, daheim zu arbeiten. Und wenn, dann ist die Arbeit in den heimischen vier Wänden auch in knapp 40 Prozent der Betriebe möglich, was eine aktuelle Studie der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) ergab. Dort, wo es umsetzbar ist, werde ohnehin bereits in weiten Teilen im Homeoffice gearbeitet, heißt es in der Studie weiter.
Hohe Bereitschaft zur Heimarbeit
Vor der Corona-Krise hatten 26,5 Prozent der Beschäftigten, für die es möglich ist, ihre berufliche Tätigkeiten von Zuhause aus zu erledigen, ebenda gearbeitet. Aktuell sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 64 Prozent der Betriebe, in denen Heimarbeit möglich ist, in den eigenen vier Wänden tätig. Insgesamt sitzen 72 Prozent der Beschäftigten, die die Möglichkeit fürs Homeoffice haben, am heimischen Schreibtisch. Das bedeutet: Mehr als doppelt so viele Beschäftigte befinden sich derzeit im Vergleich zu Vor-Corona-Zeiten im Homeoffice. Im ersten Lockdown stieg der Anteil der Beschäftigten im Homeoffice auf 73 Prozent.
Wenig Homeoffice in Handwerk, Hotel und Handel
Die meisten der Betriebe, die kein Homeoffice bieten können, stammen aus den Bereichen Handwerk (25 Prozent), Einzelhandel (13 Prozent), Hotel und Gastronomie (10 Prozent). Weitere Branchen sind unter anderem das Baugewerbe, der Bereich Floristik/Gartenbau und Fahrschulen.
Vbw-Geschäftsführer Bertram Brossardt sieht aufgrund der hohen Anzahl an Heimarbeitern keine Notwendigkeit für gesetzliche Regelungen. Besser sei es, steuerliche Anreize zu schaffen, die es reizvoller machen, das Büro ins heimische Arbeitszimmer zu verlegen.
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