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Künstlersozialabgabe bleibt 2019 konstant bei 4,2% / interessante Zahlen

Das BMAS hat den Entwurf für die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019 vorgelegt. Wichtigster Inhalt: Die Künstlersozialabgabe (KSA), die die so genannten Verwerter auf Honorare von Künstlern und Publizisten abführen müssen, soll 2019 konstant bleiben bei 4,2%.

Auch Musiker gehören zu den begünstigten Künstlern und Publizisten

Abgabepflichtig sind alle Selbstständigen, die pro Jahr eine Honorarsumme von mehr als 450 Euro an bestimmte Berufsgruppen bezahlen. Der Begriff des Künstler und Publizisten ist dabei relativ weit definiert. Dazu zählen z.B. auch Webdesigner und generell alle die eine künstlerische oder publizistische  Tätigkeit verrichten – und zwar unabhängig davon, ob sie selbst in der KSK versichert sind.

Interessante Zahlen

Die Anlagen zum Verordnungsentwurf, mit der Abgabesatz begründet wird, enthalten eine Reihe interessanter Zahlen:

  • Die der Zahl der Versicherten steigt bis Ende 2019 auf 190.841.
  • Deren Beitragszahlungen betragen 555 Mio. Euro, das entspricht 243 Euro/Monat und Kopf. Dabei geht man übrigens 2018 und 2019 von einem Einkommensanstieg um jeweils 3,6% (3,8% in den neuen Bundesländern) aus.
  • Der Bundeszuschuss beträgt 223 Mio. Euro (20%) und Abgabebedarf 340 Mio. Euro (30%).
  • Wie sich die Beiträge auf Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung verteilen findet man ebenfalls in den Anlagen.
  • Die von den Abgabepflichtigen gemeldete Honorarsumme beträgt nächstes Jahr voraussichtlich 6,55 Mrd. Euro. Auf die Versicherten gerechnet wären das 2.865 Euro / Monat und Kopf.
  • Der von den Versicherten gemeldete Gewinn dürfte deutlich niedriger liegen (bei ca. 2,8 Mrd. Euro bzw. 1.214 Euro / Monat und Kopf). Das ist aber logisch, denn den vereinnahmten Honoraren stehen auch Betriebsausgaben gegenüber.

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