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Künstlersozialabgabe (KSA) sparen durch GmbH-Gründung?

Häufig fordern Auftraggeber selbstständige Künstler und Publizisten auf, sie sollten doch eine GmbH oder UG gründen, denn für Aufträge an solche Gesellschaften (auch an Personengesellschaften wie OHGs) besteht keine KSA-Pflicht.

Bei der KSK denkt man als erstes an bildende Künstler. Inzwischen sind dort aber 100 Berufe pflichtversichert

Dieser Schuß geht jedoch in der Regel nach hinten los - vor allem für den Künstler/Publizisten, der dann hohe zusätzliche Kosten schultern muss. Tatsächlich sparen kann man KSA dagegen durch aufmerksame und korrekte Rechnungsstellung.

Abgabepflicht lediglich auf Gesellschaft verlagert

Durch die Gründung einer Gesellschaft wird die Zahlungspflicht zumeist lediglich verlagert, denn nun muss die GmbH auf das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers KSA abführen. Dieser ist in der Regel mit 50 Prozent oder mehr beteiligt, gilt somit als selbstständig und auf seine Leistungen besteht Abgabepflicht – so als hätte die Gesellschaft einen außenstehenden Selbstständigen beauftragt. Gleiches gilt auch für Honorare an selbstständig für die GmbH tätige Gesellschafter.

Natürlich gilt das nur für künstlerisch-publizistische Tätigkeiten. Dazu reicht es aber schon, wenn der Geschäftsführer solche Tätigkeiten nicht selbst ausführt, aber Mitarbeiter dabei beaufsichtigt, also zum Beispiel Texte prüft oder korrigiert.

Geschäftsführer wird Pfichtmitglied in KSK, wenn er es noch nicht war

Der Geschäftsführer wird damit zudem selbst Pflichtmitglied in der Künstlersozialkasse (KSK). Wenn er als Einzelunternehmer zwei oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, wäre er von der KSK-Pflicht zwar an sich befreit. Die Arbeitnehmer sind jedoch Mitarbeiter der Gesellschaft und wirken deshalb nicht befreiend. Die Nachzahlungen zur KSK sind in diesem Fall für das laufende und die letzten fünf Jahre fällig.

Ausgenommen von der Abgabepflicht sind lediglich Gewinnzuweisungen (Ausschüttungen). Allerdings unterliegen diese der Gewerbesteuer...

Gesellschaftsgründung führt zu hohen Gründungs- und vor allem Steuerberatungskosten

Bei der Gründung einer GmbH oder UG ist zudem zu bedenken, dass diese Rechtsformen neben erheblichen Gründungskosten (Anwalt, Notar, Handelsregister) zu einer Bilanzierungspflicht führen und damit zu deutlich höheren Steuerberatungskosten. (Die Mehrkosten betragen i.d.R. mindestens 100 Euro/Monat. Das entspricht der KSA auf 2.000 Euro Leistungen.)

Fazit: Da die zusätzlich entstehenden Kosten letztlich an den Auftraggeber weiter gegeben werden müssen, fahren Auftraggeber und –nehmer in der Regel besser, wenn sie auf eine Gesellschaftsgründung verzichten. In jedem Fall sollte der Künstler/Publizist sich diesen Schritt vorher gut überlegen und fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.

Sparen durch korrekte Rechnungsstellung

Eher sparen kann man durch korrekte Rechnungsstellung, indem man z.B. beim Honorar des Fotografen die Reisekosten extra ausweisen lässt. Diese sind nämlich keine künstlerische Leistung und somit nicht abgabepflichtig.

Lesetipp: "Mehrheitsgesellschaftern droht doppelte Zahlungspflicht" (Haufe)

Zum gleichen Thema auch ein Beitrag von VGSD-Mitglied Dr. Maria Kräuter: "Künstlersozialabgabe sparen durch clevere Gestaltung?"

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