In unserer Experten-Telko am Donnerstag, 2. November 2017, hatten wir den Versicherungsmakler Jörg Somborn zu Gast. Im Gespräch mit Elke Koepping und Stefanie Bockwinkel erklärte er zunächst, wie privat versicherte Selbstständige unter 55 Jahren zurück in die GkV wechseln können. Beispielhaft nannte er den Wechsel ins Angestelltenverhältnis, wobei man seine Selbstständigkeit aufrechterhalten kann, wenn die abhängige Beschäftigung als Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Die gesetzliche Mindestbeschäftigungszeit über einem bestimmten Zeitraum ist entfallen. Aber: Hier lauert eine Grauzone. Die Krankenkassen prüfen, ob eine echte abhängige Beschäftigung vorliegt.
Ein Weg zurück in die GkV kann, wenn man das 55 Lebensjahr überschritten hat, über die Familienversicherung oder das Ausland führen. Dazu muss man in einem Nachbarland mit einem vergleichbaren Krankenversicherungssystem wohnen, z.B. in den Niederlanden oder in der Schweiz, dort für mehr als 12 Monate in einer Festanstellung arbeiten und eine gesetzliche Krankenversicherung nachweisen können. Dann hat man laut Jörg gute Chancen, wenn auch keine Garantie, bei seiner Rückkehr nach Deutschland in der GkV aufgenommen zu werden. Wichtig: Man muss sich unbedingt in den ersten drei Monaten nach der Rückkehr bei den Kassen melden.
Um niedrigere Beiträge in der PKV zu erreichen, muss es aber für Jörg nicht immer der Systemwechsel sein. Wer privat versichert ist, sollte seinen Tarif auf Risikozuschläge oder nicht notwendige aber teure Zusatzleistungen prüfen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG macht auch häufig Sinn, um die Beiträge zu senken.
Die Rückkehr für über 55 Jährige ist ein komplexes Thema, welches nicht viele Möglichkeiten bietet und individuell betrachtet werden muss. Da Jörg während der Telko nicht auf alle Fragen zur Rückkehr in die GKV für über 55 Jährige eingehen konnte, stellt er sowohl ein besonderes Angebot für individuelle Beratungen, als auch eine Checkliste zur Verfügung.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Wie kann ich von der PKV in die GKV wechseln? Gibt es auch Möglichkeiten, wenn ich älter als 55. Jahre bin?
- Was ist zu beachten, wenn ich mich anstellen lasse? In welchem Umfang darf ich nebenbei selbstständig bleiben?
- Stimmt es, dass die einjährige Wartezeit beim Wechsel von der PKV in die GKV entfällt?
- Unter welchen Umständen ist es möglich, sich beim gesetzlich versicherten Partner beitragsfrei mitzuversichern?
- Was ist bei einer Arbeitslosigkeit zu bedenken und haben Selbstständige überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld?
- Im Internet ist zu lesen, dass man sich auch im Ausland gesetzlich krankenversichern kann. Was ist davon zu halten?
- Lohnt sich mit Blick auf die Rente der ganze Aufwand überhaupt, wenn man lange privat versichert war? Für wen lohnt sich der Schritt zurück nicht?
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