Wer als pflegender Angehöriger mit einer Selbstständigkeit sein Einkommen generiert, ist von vielen Unterstützungsleistungen ausgeschlossen, (zB Pflegeunterstützungsgeld, zahlung der Arbeitslosenversicherung usw) und die Einzahlung in die Rentenkasse verpufft wenn die Pflichtzeiten nicht anderweitig aufgebracht werden.
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