Aktuell erheben die Krankenkassen bei Soloselbständigen Beiträge auch auf Einkünfte aus Geldanlagen, auch wenn diese nicht die Haupttätigkeit sind sondern etwa der finanziellen Absicherung oder Altersvorsorge dienen. Angestellte hingegen sind davon ausgenommen, sodass eine Ungleichbelastung entsteht.
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