Selbstständige Eltern müssen von der gleichen Höhe des Elterngelds höhere Ausgaben (z.B. für Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, weiterlaufende Betriebskosten) stemmen, so dass selbst der Maximalbetrag nicht für die Lebenshaltung ausreichend und Rücklagen in fünfstelliger Höhe dafür aufgebraucht werden müssen. Eine Lösung dafür könnten höhere Bezüge für Selbstständige sein oder eine Verpflichtung der PKV, die Zahlung während des Elterngeldbezugs auszusetzen (solidarisch finanziert ähnlich wie bei Einführung der Unisex-Tarife).
Auch das letzte Kalenderjahr als Bemessungsgrundlage (statt der letzten 12 Monate bei Angestellten) wird den schwankenden Einnahmen nicht gerecht. Mit Pech bekommt man wegen eines außergewöhnlich schlechten Geschäftsjahres nur sehr wenig Elterngeld. Lösungen könnten sein ein längerer Zeitraum (z.B. Durchschnitt der letzten 3 oder 5 Jahre) als Bemessungsgrundlage oder mehr Möglichkeiten, den Zeitraum zu verschieben, wenn man nachweisen kann, dass die Jahre davor und danach deutlich besser waren.
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