Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht Unternehmern mit geringeren Einnahmen eine Befreiung von der Umsatzsteuer. Die Grundidee dahinter ist, dass der Kleinunternehmer a) von hohem Verwaltungsaufwand verschont wird und b) ein einfaches Leben aus seiner Geschäftstätigkeit bestreiten kann, ohne dafür zusätzliche Abgaben leisten zu müssen. Die derzeit gültige Umsatzgrenze liegt bei 22.000€ Umsatz pro Jahr, was Einnahmen von ca. 1800€ pro Monat entspricht. Diese Grenze wird der genannten Grundidee nur ansatzweise gerecht, denn A) steht auch für einen Einzelunternehmer mit Einnahmen von 22.001€ der Verwaltungsaufwand der Umsatzsteuer in keinem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einnahmen und B) kann kein Einzelunternehmer in Anbetracht anfallender Kosten, Versicherungspflichten und Vorsorgeleistungen von dem, was ihm dann von den ursprünglich 1800€ noch bleibt, leben. Um der Grundidee der Kleinunternehmerregelung gerecht zu werden, muss die Umsatzgrenze angehoben werden.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden