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Abgrenzung Sozialabgaben für Selbstständige

Teil zwei einer etwas anderen Herangehensidee - Sozialabgaben für Auftraggeber sind derzeit extremes Gift für den Auftrags- und Projektmarkt, daher:

Abgrenzung von Sozialabgaben für Auftragger von Selbstständigen und Solo-Selbstständigen. Rentenbeiträge sind vom Freiberufler selbst zu tragen (siehe dazu Teil "Rentenbeiträge für Alle"). Von weiteren Abgaben sind AG im Falle eines klaren AG/AN Vertragsverhälnisses befreit. Eigensicherung ist Aufgabe des Auftragnehmers.

Im Falle von freiberuflichen Selbstständigen ggf. Schaffung von alternativen Versicherungsmodellen für Arbeitslosigkeit etc., Grundsätzlich dabei aber Berücksichtigung der Freiheit des Selbsständigen in der weiteren Eigensicherung (ausser Altersvors.).

Grundidee dabei ist die sofortige Sicherung des Projektmarktes und das Abstellen von Unsicherheiten für AG, denn Auftragslosigkeit ist zweifelsfrei die größte und teuerste Bedrohung für den Freiberufler, und sie kann auch manche Altersvorsorge aufzehren.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Ulrich
  • 3 Abstimmende
  • 4 von bisher 6571 Stimmen erhalten
  • Platz 36 von 74
  • Letzte Stimme vergeben 26.05.2015

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