Es kann nicht sein, dass die DRV verbriefte Grundrechte unserer Verfassung eigenmächtig, nur vom Schreibtisch aus ohne Fachkenntnisse selbständiger Tätigkeit und noch dazu rückwirkend und für beliebige Zeitabschnitte aushebeln darf. Ein Gutachten kann nur von einem unabhängigen Gremium z.B. aus paritätischen Vertretern z.B. von Selbständigenverbänden, IHK/HWK, DRV, Vertetern von privaten Rentenversicherern realistisch vorgenommen werden. Eine weitere Bedingung wäre der Zwang zu einer verbindlichen Aussage innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den der einen Status festgestellt haben möchte. Mehr Zeit hat ja in der Regel ein Auftraggeber auch nicht zur Vergabe von Aufträgen oder der Selbständige zur Annahme! Hier wird deutlich wie absurd und relitätsfremd die rückwirkende Schreibtischbeurteilung der DRV ohne Bezug zur Realität ist. Noch wirkungsvoller und rechtssicherer wäre allerdings die o.g. Beurteilung gleich bei der Gewerbeanmeldung. Dann wäre alles ein für alle Male sauber geregelt und das Grundgesetz und die Gewerbefreiheit nicht weiter von der DRV mit den Füssen getreten. Die Gewerbescheine, meinetwegen auch welche für angehende Freiberufler wären dann nicht nur ein offensichtlich derzeit unnützes Papier (und eine unnötige Stelle in allen Gemeinden) sondern hätte auch Bedeutung zur Vorlage bei allen Auftraggebern und Behörden. Ende der rückwirkenden geduldeten Kriminalisierung von Selbständigen und deren Auftraggebern!
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