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Dies wäre Revolution: Rechtskriterien sollten sich nicht länger am Vergleich m.Arbeitnehmer, sondern auf Vermeidung Missbrauch ausrichten!

Phil: Hier geht es nicht um ein neues Kriterium, sondern um den Kern, den unsere besten Kriterien bisher ausmachen, kombiniert mit der Forderung, sich nur an Kriterien, und nicht am altbackenen Typusvergleich Arbeitnehmer vs. Selbstständiger auszurichten!

Beispiel:
Das Kriterium "freie Zeiteinteilung" kann man durchaus (wegen mir) belassen, aber es darf nicht dadurch abgewertet werden, dass es auch Arbeitnehmer mit freier Zeiteinteilung gibt oder zumehmend gibt.

Klar: Kriterien statt Vergleich- das auszusprechen bzw. zu fordern, (was wir im Grunde unbewusst mit unseren Kriterien schon getan haben, aber eben nicht zu Ende gedacht!), ist eine Revolution, das könnte Schlagzeilen machen.

Im Prinzip wird es jeder Richter, jeder mit der Materie befasste Rechtsanwalt, etc. bestätigen. Die bisherige Rechtslage, die einen Typusvergleich eines Selbstständigen mit "dem" Arbeitnehmer erfordert, ist unrealistisch, und nie klar fassbar, deswegen untauglich.

Fragt man umgekehrt, warum der ganze Aufwand getrieben wird seitens des Gesetzgebers, gibt es zwei klare Antworten:

1. Um möglichst wenig Einbrüche in den Sozialversicherungen zu kriegen und
2. um Missbrauch zu verhindern, in dem aus Arbeitnehmer "Werkverträgler" werden, und zwar mit wenig Rechten, schlecht abgesichert und schlecht bezahlt.

Für beides kann man Lösungen finden, ohne hochwertige Selbstständigkeit zu beschädigen- und genau das müssen wir. Wir müssen aber auch das grundsätzlich Neue unseres Ansatzes formulieren- dies ist bisher noch nicht geschehen- trotz geforderter Kriterien in Positionspapieren, die keinen Bezug zu einem Typusvergleich Arbeitnehmer vs. Selbstständiger haben !

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Phil
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  • Letzte Stimme vergeben 24.05.2015

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