Da die Entwicklung eines branchenübergreifenden Kriterienkatalogs nach Überzeugung der meisten Juristen äußerst schwierig ist und auch der Rechtssprechung des BSG widerspricht, liegt es nahe, branchenspezifische Regelungen oder Kriterien zu treffen. Allerdings würde dies dann wohl nicht der Gesetzgeber tun.
Die DRV hat einen "Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit" entwickelt.
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