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ein fiktives Vollzeitmonatshonorar ca. 10 - 20% über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

... (fiktiv, da oft Projekte nur tageweise ausgeführt werden, dann also aufs Monat hochgerechnet) denn spätestens ab diesem Betrag kann ein AG niemanden mehr ausnutzen (was anscheinend das Hauptmotiv für diese ganze leidige Diskussion ist). Und für einen Selbständigen mit diesem Einkommen liegen genügend Möglichkeiten vor seine AV etc. selbst und eigenverantwortlich zu gestalten.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
anonym
  • 4 Abstimmende
  • 8 von bisher 6571 Stimmen erhalten
  • Platz 32 von 74
  • Letzte Stimme vergeben 30.07.2015

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