Generell sollten Kriterien gewählt werden, die – indem sie in die Dienst- und Werkverträge aufgenommen werden - die Stellung der Selbstständigen stärken. Beispiel: Das Recht, einen Teil der vereinbarten Arbeitszeit an einem selbstgewählten Ort zu erbringen.
Wenn schon Kriterien, dann sollten sie so gewählt sein, dass sie die Selbstständigen stärken und Ihnen (für sie typische) Rechte geben, die ein Auftraggeber Mitarbeitern typischerweise nicht oder seltener gibt.
Beispiel: Auftraggeber und Vermittler etwa im Projektgeschäft wollen häufig die Anwesenheit von 4 oder besser noch 5 Tagen/Woche vereinbaren, was es für den Selbstständigen schwerer macht, andere Kunden zu akquirieren und zu bedienen. Wäre ein Positivkriterium für Selbstständigkeit, dass der Selbstständige zwei von fünf Tagen zuhause oder von einem anderen Ort arbeiten kann, würde ihm das größere räumliche Flexibilität geben. Er könnte von dem Recht (mit Rücksicht auf die Projektnotwendigkeiten) Gebrauch machen, müsste das aber nicht. Der Auftraggeber hätte einen starken Anreiz, dass er dieses Recht häufig ausnützt, um nachweisen zu können, dass der Vertrag auch "gelebt" wird.
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