GERING VERDIENENDE, dennoch HAUPTBERUFLICH Selbstständige sind von einer Einstufung als scheinselbstständig aufgrund von "Stundensatz < X" auszunehmen. Solche Selbstständige sind häufig mehrheitlich für private Auftraggeber (z.B. Hobby-Autoren, Studierende, Doktoranden etc.) tätig bzw. mögen zwar institutionelle Auftraggeber haben, diese jedoch oft nur einmalig oder zumindest in so geringem Umfang, dass das Honorar daraus nur einen Bruchteil des gesamten Monatseinkommens ausmacht. Es wäre in diesen Fällen völlig unsinnig bzw. nicht praktikabel, den Selbstständigen als scheinselbstständig zu klassifizieren und somit die (zahlreichen, teils privaten, teils unternehmerischen) Auftraggeber zu verpflichten, den Selbstständigen jeweils zu ihrem Angestellten zu machen und die Sozialversicherungsbeiträge für ihn zu zahlen. Daher soll hier gelten: selbstständig TROTZ niedrigen Einkommens!
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden