Zum Inhalt springen
Mitglied werden
2
Stimmen

GERING VERDIENENDE, dennoch HAUPTBERUFLICH Selbstständige sind von einer Einstufung als scheinselbstständig auszunehmen.

GERING VERDIENENDE, dennoch HAUPTBERUFLICH Selbstständige sind von einer Einstufung als scheinselbstständig aufgrund von "Stundensatz < X" auszunehmen. Solche Selbstständige sind häufig mehrheitlich für private Auftraggeber (z.B. Hobby-Autoren, Studierende, Doktoranden etc.) tätig bzw. mögen zwar institutionelle Auftraggeber haben, diese jedoch oft nur einmalig oder zumindest in so geringem Umfang, dass das Honorar daraus nur einen Bruchteil des gesamten Monatseinkommens ausmacht. Es wäre in diesen Fällen völlig unsinnig bzw. nicht praktikabel, den Selbstständigen als scheinselbstständig zu klassifizieren und somit die (zahlreichen, teils privaten, teils unternehmerischen) Auftraggeber zu verpflichten, den Selbstständigen jeweils zu ihrem Angestellten zu machen und die Sozialversicherungsbeiträge für ihn zu zahlen. Daher soll hier gelten: selbstständig TROTZ niedrigen Einkommens!

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
anonym
  • 2 Abstimmende
  • 2 von bisher 6571 Stimmen erhalten
  • Platz 38 von 74
  • Letzte Stimme vergeben 21.12.2015

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Kommentieren nicht mehr möglich

Das Forum wurde bereits archiviert

Zum Seitenanfang

#

#
# #