Derzeit gilt: Wenn jemand seit 10 Jahren selbständig ist, wird er oder sie derzeit auch angegriffen, wenn ein Einzelauftrag in einzelnen Aspekten "ungünstig" ist. Bewertet wird der "Einzelfall" im Sinne von "Einzelauftrag". Das ist unsinnig! Zu Bewerten ist die Aufstellung des einzelnen Selbständigen: seine Ausrichtung auf selbständige Tätigkeit und die dazu aufgebaute Infratstruktur (von Know-How über Netzwerk bis Büro für interne Tätigkeiten).
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden