Unter den Selbständigen sind diejenigen anerkannte Freiberufler, die einem Katalogberuf folgen. Praktisch ist das aber ungenau, das die meisten Angehörigen dieser Berufsgruppen ANGESTELLTE sind. Daher muss man dies präzisieren
Ein selbständiger Freiberufler liegt DANN vor, wenn die Kriterien in den Katalogen erfüllt sind, also die besondere Ausbildung vorliegt.
Diese wiederum liegt vor, wenn ein besonderes Studium (z.B. eine Promotion) vorliegt, oder ein "normales Studium" und entsprechende Erfahrung vorhanden ist. Dies kann angenommen werden, wenn ein entsprechendes Berufsalter vorliegt, sodass eine echte Beratung = Wissensübertrag vom Wissenden zu den in den Abteilungen arbeitenden Arbeitern vorliegt.
Dann und nur dann, kann man pauschal eine Beratung annehmen, die ohne Weiteres inhouse durchgeführt werden kann, ohne den Status des Freiberuflers zu verletzen.
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