1) Wenn die Tätigkeit eine Beratung darstellt, weil Wissen und Methodenkompetenz vom Berater hin zur Firma fließt, so ist Tätigkeit beim Kunden nötig. Diese Zeiten wirken nicht nur nicht negativ oder neutral, sondern positiv auf die Bewertung als Selbständiger.
2) Wenn die Tätigkeit einen besonderen Geheimstatus besitzt, weil es sich um die Mitwirkung von Geräteprototypen, der Entwicklung in der High-Tech-Branche oder einem Militärprojekt handelt, muss der Externe Zugang und Ausweis zu internen Laboren bekommen, ohne, dass ihm das negativ ausgelegt werden darf. Es muss im Gegenteil POSITIV ausgelegt werden, weil die Zulassung zu einem Prototypenlabor nur Externen gestattet wird, die unbedingt nötig sind, was das Erfordernis eines Experten unterstreicht.
3) Wenn der Externe eine stark koordinierende Rolle im Projekt hat, die nur er erbringt und von anderen internen nicht geleistet werden kann, so muss er andere dirigieren und daher permanent Vorort sein. Dazu benötigt er auch eine email- Adresse und internen Rechnerzugang. Auch hier darf dies kein Negativkriterium sein, sondern es unterstreicht einen besonderen Vertrauensbeweis. Firmen öffnen ihre Datenbanken und Verzeichnisse nur den Externen, die absolut von Nöten sind, weil es eben echte Knowhowträger sind.
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