Nach dem Vorbild der Niederlande (vgl. vgsd.de/?p=6954) könnten Musterbestimmungen für Freiberufler entwickelt werden, die bei vertraglicher Umsetzung und Beachtung eine Scheinselbstständigkeit des Auftragnehmers zuverlässig ausschließen und zugleich seine Rechte stärken.
Jeder Auftraggeber und -nehmer kann dem Finanzamt Verträge zur Prüfung/ Genehmigung vorlegen. Die Finanzbehörden veröffentlichen genehmigte Verträge mit Einverständnis der Vertragspartner anonymisiert, so dass sich eine Auswahl rechtssicherer Vertragsmuster entwickelt.
Das entsprechende Gesetz, das mit Selbstständigen- und Auftraggeberverbänden ausgehandelt wurde, tritt zum 1.1.2016 in Kraft.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden