Der bisherige GesetzesEntwurf ist kontraproduktiv. Er mag zwar positiv gegen Scheinselbständigkeit sein, ist aber leider auch sehr destruktiv gegen Selbständigkeit in vielen real existierenden Formen, und will am Ende ein KONTRA GESETZ. Hilfreich wäre hingegen ein PRO Gesetz für eine klare Definition von Selbständigkeit in Abgrenzung zum Arbeitnehmertum, das an der heute existierenden Arbeitswelt ausgerichtet ist.
Positiv Kriterien für Selbstständig Beruflich Tätige:
zeitlich begrenzte Projektarbeiten
X% Zuschläge für Umsatzausfall bei Urlaub und Krankheit
Y% Nebenkosten für Verwaltung wie Lohnbuchhaltung
Z netto Honorar + MwSt.
--> diese Mindesthonorarberechnung würde sowohl Lohndumping als auch Honorardumping unterbinden, den Selbstständigen Honorarberechnungen ermöglichen welche die Sozialversciherungsbeiträge vollständig beinhalten, und darüberhinaus den sozial unverträglichen Wettbewerb von "teuren Angestellten" gegen "billige Selbständige" endlich beenden, und gleichzeitig den Arbeit-/Auftrag-Gebern bei gleichen Kosten die Feiheit der Wahl zu lassen.
Es soll das Prinzip "(mindestens) Gleiches Geld für gleiche Arbeit" gelten! Wobei bei Selbstständiger Tätigkeit sich dies auf die vollen Unternehmerischen Kosten der Arbeit beziehen soll. Während bei unselbstständiger Arbeit in einem temporären Angestellten- oder Zeitarbeits-Verhältnis der BruttoLohn ausschlaggebend sein soll.
Entscheidend ist die Rechtliche Sicherheit für Selbständige Auftragnehmer und deren Auftraggeber.
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