Wenn sich ein Auftragnehmer als scheinselbstständig herausstellt, sind die Strafen für die Auftraggeber oft existenzbedrohend. Ihre Höhe steht in keinem Verhältnis dazu, dass die Scheinselbstständigkeit oft gar nicht vorhersehbar ist. (Man bedenke, dass DRV und Gerichte oft viele Monate brauchen, weil die Einordnung so schwierig ist und selbst die Bundestagsverwaltung Scheinselbstständige beschäftigt hat, es ihr also nicht gelang, rechtssicher zu beauftragen.)
Als Antragsteller ist man zudem auch an zu Unrecht ergangene DRV-Bescheide gebunden. Damit hat man im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, die keine Prüfung haben vornehmen lassen, gravierende Wettbewerbsnachteile. Das Überprüfen ergangener Bescheide durch Sozialgerichte dauert mehrere Jahre und führt in gleich gelagerten Fällen oft zu gegensätzlichen Urteilen. Entstandener Schaden wird nicht erstattet. (z.B. durch generelle Verkürzung der Verjährungsfrist auf sechs Monate). Angesichts dieser Rechtssicherheit sind existenzbedrohende Sanktionen unverhältnismäßig.
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