Dieses objektive steuerliche Kriterium repräsentiert den Kapitaleinsatz, die Verpflichtungen, den Ressourcenbedarf und damit das finanzielle Risiko eines typisch Selbstständigen in seiner etablierten Phase.
Längerfristige Projekteinsätze beim gleichen Auftraggeber wären berücksichtigt und nicht schädlich. Das Kriterium ist gut nachweisbar.
Es kann ergänzt werden durch Bedingungen, welche
a) einerseits den Existenzgründer absichert, aber auch
b) ausbeuterische, geringvergütete Scheinselbstständigkeit nicht schont.
Meine Motivation: Bin seit über 40 Jahren solo-selbstständig, erlebe aber aktuell, dass Konzerne wegen der Rechtsunsicherheit nicht mehr beaufragen wollen. Eine neueste Anfrage bei der DRV verweist auf die Prüfungspflicht jeder einzelnen zukünftigen Tätigkeit.
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