Ein Selbstständiger mit eigenen Mitarbeitern wählt diese regelmäßig selbst aus. Beim Kundenunternehmen ist dies für einen freiberuflichen Projektleiter, Arzt o.ä. nicht möglich.
Allerdings trifft die Wahlfreiheit auch für einen Selbstständigen in einer GbR oder Partnergesellschaft nicht mehr uneingeschränkt zu. Auch sonstige selbständige Spezialisten, die in fremden Unternehmen Aufträge abwickeln, können sich nicht aussuchen, wer dort beschäftigt ist.
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