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Selbständig, wenn der Unternehmer in einem staatlichen Register eingetragen ist.

Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Makler - sie alle sind Freiberufler! Und niemand wagt es, deren Status auch nur in Frage zu stellen. Warum nicht?
Weil diese "traditionellen Freiberufler" sich organisiert haben - schon lange, bevor es "IT" gab. Sie machen das in "Kammern", se als "Verband" staatlich anerkannt sind. Und damit werden sie als Kammermitglied in einem Register geführt.
Rechtsanwälten reichte das nicht, da sie gerne inn Teams, also Partnerschaften arbeiten. Sie "erfanden" die Partnerschaftsgesellschaft und setzten die Gründung von Partnerschaftsregistern bei Gerichten durch!
Dann ist klar: Das sind Unternehmer!
Umsatz? Spielt keine Rolle!
Die Kammern sichern die Mitglieder auch sozial ab - eigene Rentenversicherung und eben nicht im "Sumpf" der DRV!
Das mit der eigenen RV kann man mit Lebensversicherungen auch privat gestalten, so dass man Kammermitglied mit einem entsprechenden Nachweis werden kann. Diesen nachweis kriegt aber NICHT der Staat oder die DRV!
Und dann reicht eben der Eintrag in der Liste der Kammer - fertig!
Beiträge zur Kammer sind übrigens Versicherungsbeiträge und steuerlich absetzbar!

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Anonymous
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  • 6 von bisher 6571 Stimmen erhalten
  • Platz 34 von 74
  • Letzte Stimme vergeben 28.05.2015

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