Das ist eines der Kriterien, das wir im VGSD-Positionspapier vorschlagen.
Solo-Selbstständige sollten auch in ihrer Rolle als Auftraggeber geschützt werden, weil sie in der Regel wirtschaftlich gar nicht in der Lage sind, einen anderen einzustellen und in besonderem Maße auf Rechtssicherheit angewiesen sind.
Häufig beauftragen sich Einzelunternehmer auch gegenseitig, wenn sie gemeinsam größere Aufträge abwickeln. Dazu sollten sie ebenfalls rechtsicher in der Lage sein.
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